Das Erhältlichmachen der Datenpakete dauerte bis Februar 2022, wobei nach Erhalt der jeweiligen Datenpakete eine ausgesprochen aufwändige Analyse mit Übersetzungen erfolgte (zum Ganzen Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 10. April 2025 und delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft). Erst die Auswertung der Daten ergab letztlich die hier interessierenden Tatvorwürfe. Auch wenn die Ermittlungen bereits mehrere Jahre dauern, kann nicht davon gesprochen werden, der nunmehr gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatvorwurf habe bereits 2021 bestanden.