Nach deren Sichtung ging die Kantonspolizei Bern davon aus, dass D.________ und der Beschwerdeführer die jeweiligen Geräte verwendet hatten. Im Anschluss daran forderte die Kantonspolizei Bern über fedpol mehrere Male weitere Kommunikationsdaten von SkyECC-Pins (u.a. identifiziert als E.________ und F.________) bei Europol an. Das Erhältlichmachen der Datenpakete dauerte bis Februar 2022, wobei nach Erhalt der jeweiligen Datenpakete eine ausgesprochen aufwändige Analyse mit Übersetzungen erfolgte (zum Ganzen Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 10. April 2025 und delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft).