in Verbindung gebracht, bei welchem 3 Kilogramm Kokain sichergestellt werden konnten (vgl. vorne E. 4.3.6). Heute wird der Beschwerdeführer nun einer weitaus grösseren Beteiligung am Betäubungsmittelhandel beschuldigt, wobei sich die entsprechenden Vorwürfe insbesondere aus den erst nach der Haftentlassung des Beschwerdeführers im März 2021 erhältlich gemachten SkyECC-Daten ergeben. Bezüglicher dieser bestand nach der Anhaltung von D.________ und des Beschwerdeführers erst die Vermutung, dass solche vorhanden sein könnten.