11 5.3 Auch die Beschwerdekammer geht derzeit von Kollusionsgefahr aus. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, verfängt nicht. So trifft zwar zu, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden schon mehrere Jahre dauern und der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2021 verhaftet und wieder entlassen worden ist (gemäss delegierter Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erfolgte die Haftentlassung am 9. März 2021). Die Ausgangslage ist heute jedoch eine ganz andere als anfangs 2021.