EV vom 28. Januar 2021 Z. 322-341, Z. 438-440 und Z. 561- 567). Die Auswertung der SkyECC-Daten führte nun dazu, dass gegen den Beschwerdeführer neu der dringende Verdacht besteht, sich in der Zeit vom 14. Mai 2020 bis 23. Januar 2021 der qualifizierten Wiederhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Handel mit mindestens 93.7 Kilogramm Kokaingemisch, 2 Kilogramm Speed und 500 Gramm Crystal Meth strafbar gemacht zu haben. Es mag zutreffen, dass der Beschwerdeführer aus den Medien Kenntnis davon hatte, dass sich die Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den mittels SkyECC