Auch insoweit kann ihm nicht gefolgt werden. Die Staatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass die Datenpakete zu den SkyECC-Pins erst zwischen dem 26. Mai 2021 und dem 1. Februar 2022 von Europol über das Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Kantonspolizei Bern erhältlich gemacht werden konnten und anschliessend in einem aufwändigen Verfahren mit zahlreichen Übersetzungen ausgewertet wurden. Zum Zeitpunkt seiner ersten Verhaftung anfangs 2021 wurden dem Beschwerdeführer zwar auch bereits Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.