EV Hafteröffnung vom 9. April 2025 Z. 20 f.). Zudem ist, wenn auch nicht flächendeckend und im Standard mit der Schweiz vergleichbar, eine medizinische Behandlung in Serbien ebenfalls möglich (vgl. Reisehinweise für Serbien, abrufbar unter: https://www.eda.admin.ch/eda/ de/home/vertretungen-und-reisehinweise/serbien/reisehinweise-fuerserbien.html# edab94915). Der Beschwerdeführer substantiiert keine ernsthafte Erkrankung, welche in Serbien nicht behandelbar wäre. Seine Krankheitsgeschichte kann er auch