Immerhin ist – sollten sich die Vorwürfe gegen ihn erhärten lassen – aufgrund der enormen Betäubungsmittelmengen von einem beträchtlichen Deliktserlös auszugehen. Derzeit ist aufgrund der Aktenlage nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer selber ein Haus in Serbien bauen liess und in der Vergangenheit CHF 200’000 ins Ausland verbracht haben könnte (vgl. Vorhalt der SkyECC-Chats zwischen «G.________» [mutmasslich der Beschwerdeführer] und «K.________» [mutmasslich F.________] vom 19. November 2020 und 9. Dezember 2020 [delegierte EV 9. April 2025 Z. 482-490 und Z. 525-536]).