Soweit er in seinen Schlussbemerkungen vorbringt, dass die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Serbisch als Muttersprache missverstanden habe und – unter Verweis auf Wikipedia – «Muttersprache» einzig eine vom Sprecher in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht erlernte Sprache bedeute, ist ihm zu entgegnen, dass daraus mitnichten abgeleitet werden kann, er könnte sich nicht mehr in serbischer Sprache verständigen. Abgesehen davon, dass «Muttersprache» meist im Sinne von «Erstsprache» verstanden wird, ist mit diesem Begriff in der Regel eine allgemeine Vorstellung verbunden, dass die Muttersprache die Sprache ist, die ein