Dem angefochtenen Entscheid und den Haftakten, insbesondere dem Haftantrag vom 10. April 2025 und dem Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom selben Tag (beides in den Akten KZM 25 822; soweit nachfolgend nicht anders gekennzeichnet, befinden sich erwähnte Aktenstellen in diesen Akten]), lässt sich entnehmen, dass anlässlich der Anhaltungen des Beschwerdeführers am 28. Januar 2021 und von D.________ am 23. Oktober 2020 deren Mobiltelefone sichergestellt worden sind, wobei – nicht zuletzt auch aufgrund der auf dem Sperrbildschirm festgestellten SkyECC-Nachrichten – die Vermutung