___, E.________ und F.________ eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vorgeworfen wird damit ein Verbrechen. Dem angefochtenen Entscheid und den Haftakten, insbesondere dem Haftantrag vom 10. April 2025 und dem Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom selben Tag (beides in den Akten KZM 25 822;