Nachdem der Beschwerdeführer am 9. April 2025 angehalten worden war, ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 11. April 2025 Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an (Verfahren KZM 25 822). Mit Entscheid vom 26. Juni 2025 verlängerte es die Untersuchungshaft um weitere sechs Monate, d.h. bis am 9. Januar 2026. Hiergegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. iur.