1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Nachdem der Beschwerdeführer am 9. April 2025 angehalten worden war, ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 11. April 2025 Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an (Verfahren KZM 25 822).