Aber selbst wenn dem so wäre, würde dies die Staatsanwaltschaft nicht daran hindern, zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren, namentlich nach der Durchführung der Einvernahmen mit den Beschuldigten, ihre Zustimmung zu einer Doppelvertretung zu widerrufen. 5.5 Zusammenfassend liegt in casu keine Konstellation vor, in welcher eine Mehrfachverteidigung ausnahmsweise zulässig wäre. Dies scheint Rechtsanwältin B.________ trotz vorliegender Beschwerde bewusst zu sein, da sie das (bis dahin private) Mandat für den Beschwerdeführer am 4. Juni 2025 niederlegte. Weil