_ nicht (mehr) zu gestatten, kann auch dieser Argumentation nicht gefolgt werden. Es ist nicht primär Aufgabe der Staatsanwaltschaft, jede private Verteidigung auf ihre Konformität hinsichtlich sämtlicher Berufsregeln zu überprüfen. Dass die Staatsanwaltschaft den vorliegenden Interessenkonflikt erst bei der Prüfung des Gesuchs um amtliche Verteidigung bemerkte, ist ihr nicht vorzuwerfen.