Zur Frage, ob sie dem Fahrzeug der Geschädigten gezielt gefolgt sind oder ob sie diese zufällig wieder getroffen haben, sind auch seine Aussagen widersprüchlich (S. 5 der Einvernahme vom 25. Februar 2025). Anders als sein Sohn gestand der Beschwerdeführer ein, dass auch er zum Auto der Geschädigten gegangen ist (S. 7 Z. 305 der Einvernahme vom 25. Februar 2025).