Laut seiner Darstellung habe das Auto der Geschädigten auf der Einfahrt zur Autobahn verlangsamt, woraufhin er gedacht habe, sie sei nun zum Reden bereit und er aus dem noch rollenden Auto seines Vaters gesprungen sei. Obwohl er das Aufeinandertreffen demnach zunächst als zufällig und das Anhalten als von der Gegenseite ausgehend darstellte, gestand er sodann ein, dass es seine Idee gewesen sei, das Fahrzeug der Geschädigten zu verfolgen (S. 5 Z. 189 der Einvernahme vom 25. Februar 2025).