5.4 5.4.1 In casu präsentiert sich die Situation wie folgt: Es ist evident, dass hier ein Fall einer Mehrfachverteidigung im soeben erläuterten Sinn vorliegt, gehören doch Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Verteidiger des Mitbeschuldigten C.________ und Rechtsanwältin B.________ als bisherige Verteidigerin des Beschwerdeführers derselben Anwaltskanzlei an und sind damit nach dem Gesagten als «ein Anwalt» zu betrachten.