Dass das Gesuch erst am 8. Mai 2025 eingereicht worden sei, sei der schweren finanziellen Lage des Unternehmens des Beschwerdeführers und diverser schwerwiegender familiärer Rückschläge geschuldet, womit eine Beschaffung der notwendigen Unterlagen für das Gesuch nicht früher möglich gewesen sei. Zudem habe zwischen der ersten Einvernahme und der Gesuchseinreichung ein aufwändiges Siegelungsverfahren stattgefunden, woraus sich weitere Aufwände im Rahmen der amtlichen Verteidigung ergeben hätten, die zu vergüten seien.