das Vorliegen eines Interessenkonflikts, erklärte sich jedoch trotzdem bereit, das Mandat per diesen Datums niederzulegen. Umgekehrt hielt sie an ihrem Antrag vom 8. Mai 2025 fest, dem Beschwerdeführer ab dem 12. November 2024 bis zur Niederlegung des Mandats (4. Juni 2025) als amtliche Anwältin beigeordnet zu werden.