bei der Staatsanwaltschaft um Einsetzung als amtlicher Verteidiger von C.________ und reichte am 12. Juli 2024 eine entsprechende Anwaltsvollmacht nach. Mit Verfügung vom 14. August 2024 wurde Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Verteidiger von C.________ eingesetzt. Der Beschwerdeführer und C.________ wurden am 25. Februar 2025 delegiert von der Polizei als beschuldigte Personen einvernommen. Am 26. Februar 2025 teilte Rechtsanwältin B.________, die wie Rechtsanwalt D.________ bei der Kanzlei E.____