2 3. Der angefochtenen Verfügung vom 20. Juni 2025 geht der folgende (unbestrittene) Sachverhalt voraus: Wie bereits erwähnt, führt die Staatsanwaltschaft – konkret seit dem 6. Mai 2024 – eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Nötigung und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie gegen dessen Sohn C.________ wegen Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 ersuchte Rechtsanwalt D.________ bei der Staatsanwaltschaft um Einsetzung als amtlicher Verteidiger von C.