BSG 162.11]). Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in seinem rechtlich geschützten Interesse, sich durch einen Anwalt seiner Wahl verteidigen zu lassen, betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Dass Rechtsanwältin B.______