_, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und stellte den Antrag, Ziffer 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. Juni 2025 sei aufzuheben und Rechtsanwältin B.________ sei bis zum 4. Juni 2025 als amtliche Anwältin einzusetzen. 1.2 Die Verfahrensleitung eröffnete am 9. Juli 2025 ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, innert 20 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme einzureichen.