__ um amtliche Verteidigung mit Wirkung ab dem 8. Mai 2025 gut (Ziff. 1). Mit derselben Verfügung wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Einsetzung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Anwältin (rückwirkend) für den Zeitraum vom 12. November 2024 bis zum 4. Juni 2025 jedoch ab (Ziff. 2). Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und stellte den Antrag, Ziffer 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. Juni 2025 sei aufzuheben und Rechtsanwältin B.__