So geht aus den eingereichten Kontoauszügen hervor, dass allein im Zeitraum vom 1. September 2023 bis 30. September 2023 ein Betrag von insgesamt CHF 158'300.00 an den Beschwerdeführer privat überwiesen und zusätzlich diverse Barauszahlungen sowie Einkäufe bei Hermès, Celine Suisse SA und Zalando vorgenommen worden sind. Ebenfalls fällt auf, dass mehrfach (höhere) Geldsummen an und/oder von anderen Unternehmen, welche ebenfalls dem Beschwerdeführer gehören (vgl. Beilagen 23, 25, 27 und 29 der Strafanzeige), an Privatpersonen überwiesen wurden (vgl. Beilage 19 und 20; Kontoauszug der F.________ (Bank) vom 11. Juni 2025).