4 sentlich zu verbessern. Im Weiteren wird in der Strafanzeige auf die auffälligen Kontobewegungen auf den Konti der D.________ AG bei der E.________ (Bank) und der F.________ (Bank) hingewiesen. So geht aus den eingereichten Kontoauszügen hervor, dass allein im Zeitraum vom 1. September 2023 bis 30. September 2023 ein Betrag von insgesamt CHF 158'300.00 an den Beschwerdeführer privat überwiesen und zusätzlich diverse Barauszahlungen sowie Einkäufe bei Hermès, Celine Suisse SA und Zalando vorgenommen worden sind.