Hinsichtlich der Tatbestände der Misswirtschaft und der ungetreuen Geschäftsbesorgung ist dem Handelsregisterauszug (Beilage 1 der Strafanzeige) und den Schuldner-Informationen (Beilagen 6 und 7 der Strafanzeige) zu entnehmen, dass bereits kurz nach der Übernahme der D.________ AG durch den Beschwerdeführer am 28. Januar 2022 bis zur Konkurseröffnung am 23. September 2024 Betreibungen im Umfang von insgesamt CHF 177'595.48 eingeleitet wurden. Die vom Beschwerdeführer erwähnte Liberierung im Jahr 2022 auf CHF 100'000.00 vermochte die Vermögenslage der Gesellschaft somit nicht we-