Entsprechend ergibt sich der dringende Tatverdacht u.a. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Unterlassen der Buchführung und Ungehorsam des Schuldners im Konkursverfahren beim gegenwärtigen Verfahrensstand, mithin knapp drei Tage nach der Festnahme des Beschuldigten, ohne weiteres bereits aus der Strafanzeige des Konkursamts H.________ (Region) vom 22.01.2025.