Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 3. Juli 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte Folgendes: 1. Es sei Dispositivziffer 1 des Entscheids des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 20. Juni 2025 (KZM 25 1335) betreffend Anordnung der Untersuchungshaft aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführer unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 3. Es sei der Unterzeichnende für das vorliegende Verfahren als amtliche Verteidigung des Beschuldigten bzw. Beschwerdeführers zu bestellen.