2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Sicherheitshaft wird verlängert bis zum 30. September 2025. Das Regionalgericht Bern-Mittelland wird angewiesen, so rasch wie möglich eine Terminumfrage durchzuführen, wobei die Hauptverhandlung spätestens im September 2025 stattzufinden hat. Weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden im Umfang von CHF 1'000.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restanzlichen Kosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.