Mit Entscheid vom 11. Juni 2025 verlängerte es die Sicherheitshaft auf Antrag des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) bis zum 16. Dezember 2025 (KZM 25 1219). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 27. Juni 2025 Beschwerde und beantragte die Haftentlassung, evtl. die Beschränkung der Sicherheitshaft auf drei Monate mit der Weisung an das Regionalgericht Bern-Mittelland, die Hauptverhandlung innert dieser Frist durchzuführen.