Nach drei Monaten erscheine es jedoch nicht gerechtfertigt, sich weiterhin pauschal auf diesen Entscheid zu berufen, ohne auf neue Entwicklungen einzugehen. Zudem werde sein Geständnis nicht erwähnt, obwohl es darauf hindeute, dass er kein Interesse mehr daran habe, auf Beweismittel oder andere Personen Einfluss zu nehmen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern er mit F.________ oder der Bezugsquelle Absprachen treffen sollte, die zu seinen Gunsten wirkten. Selbst im Falle einer belastenden Aussage durch die Bezugsquelle stünde letztlich Aussage gegen Aussage, was für eine Verurteilung nicht ausreiche.