Das Zwangsmassnahmengericht und die Staatsanwaltschaft gingen zwar weiterhin davon aus, ohne jedoch konkret darzulegen, welche Ermittlungshandlungen noch ausstünden. Die Argumentation dafür stütze sich einerseits auf den Entscheid vom 31. März 2025, andererseits auf den Umstand, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Nach drei Monaten erscheine es jedoch nicht gerechtfertigt, sich weiterhin pauschal auf diesen Entscheid zu berufen, ohne auf neue Entwicklungen einzugehen.