Dass bei den zur Diskussion stehenden Vorwürfen in der vorliegenden Konstellation häufig versucht wird, Auskunftspersonen und Zeugen einzuschüchtern und zu beeinflussen, ist gerichtsnotorisch (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 1B_43/2010 vom 22. März 2010 E. 2.5). In der Untersuchung geht es nach wie vor darum, Personen zu befragen bzw. zuerst zu ermitteln. Weiter sind Erkenntnisse aus den Sicherstellungen zu gewinnen und auszuwerten. Auch wenn A.________ darauf nicht direkt kolludierend agieren kann, so trifft dies nicht auf die gestützt auf die auszuwertenden Ergebnisse notwendig werdenden Ermittlungshandlungen zu.