In Verbindung damit besteht bei A.________ eine verdachtsbegründende Nähe zu den inkriminierten Sicherstellungen, die, anders als die Verteidigung annimmt, seinerseits auf eine Verwicklung in den untersuchungsgegenständlichen Vorgang hindeutet. Was A.________ selber und die Verteidigung gegen die Vorwürfe einwenden, vermag das von der Staatsanwaltschaft beschriebene Indizienbündel nicht umgehend zu zerstören. 4.5 Das Zwangsmassnahmengericht führt ergänzend aus, dass sich seit dem Entscheid vom 31. März 2025 betreffend den dringenden Tatverdacht nichts zu Guns-