__ aufgefundenen Vermögenswerten in Höhe von CHF 6'500.00 und dem beim Lenker des observierten Fahrzeugs Audi A3 sichergestellten Couvert mit 102.1 Gramm brutto Kokain andererseits. Hinzu kommen die in dieser Form streckenweise mit dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vereinbaren, teils ausweichenden, teils nicht nachvollziehbaren Angaben des A.________, die in dieser Form nur Sinn machen, wenn davon ausgegangen wird, dass er auf diese Weise seine tiefere Implikation vertuschen will. In Verbindung damit besteht bei A.___