Der Staatsanwaltschaft muss es aus demselben Grund ebenfalls erlaubt sein, auf von der Kantonspolizei Bem bloss in groben Zügen weiter geleitete Ergebnisse zu verweisen. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht kann diesen Entscheid indessen ausschliesslich auf Akten stützen, die ihm im Hinblick darauf vorgelegt wurden, und Untersuchungsergebnisse berücksichtigen, die A.________ zumindest auszugsweise in Form von Vorhalten und damit indirekt zugänglich gemacht worden sein müssen. Dies geschah vorliegend im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 27. März 2025 und der Hafteröffnung vom 28. März 2025.