2 3. 3.1 Zum Sachverhalt kann vorliegend auf den Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 29. März 2025 inkl. Beilagen verwiesen werden. Zu den Ermittlungsergebnissen geht daraus Folgendes hervor: Die Kantonspolizei Bern konnte am 27.03.2025 beobachten, wie der Beschuldigte zu Fuss auf den Parkplatz des Restaurants D.________ in E.________ (Ortschaft) lief und dort beifahrerseitig in ein Fahrzeug der Marke Audi A3 einstieg. Die Polizei beobachtete, wie im Fahrzeuginneren etwas ausgetauscht wurde.