Mit Entscheid KZM 25 1303 vom 19. Juni 2025 wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 11. Juni 2025 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. Juni 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern vom 19. Juni 2025 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 11. Juni 2025 sei gutzuheissen und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen.