schwerdeführers geeignet ist, weitere Sexualkontakte mit ihm zu verhindern. Offenbar hat sie die Einrichtung bereits einmal verlassen (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 25. Dezember 2024, Z. 19 ff.). Zudem ist nach wie vor unklar, wie lange die geschlossene Unterbringung dauert. Gemäss Aussagen von D.________ ist es jedenfalls möglich, dass sie bei gutem Verlauf, die Institution auch ohne Begleitung verlassen kann (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 18. Dezember 2024, S. 5). Die aktuelle Unterbringung von D.________ vermag die schlechte Legalprognose des Beschwerdeführers derzeit nicht in Frage zu stellen.