__ vom 18. Dezember 2024 ist bei dieser Ausgangslage nicht erforderlich. Der Umstand, dass sie einen neuen Freund hat oder sie angegeben hat, sich nicht mehr mit dem Beschwerdeführer zu treffen, fällt für die Beurteilung der Rückfallgefahr in Anbetracht des soeben Ausgeführten nicht massgeblich ins Gewicht; ebenso wenig die Beteuerung des Beschwerdeführers (notabene unter dem Druck der Untersuchungshaft), wonach er mit D.________ abgeschlossen habe.