6 fenbar eine Beziehungspause von drei Monaten (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. Mai 2024, Z. 486 ff.) und waren räumlich getrennt (Protokoll Hafteröffnung vom 31. Mai 2024, Z. 128 ff.; ARR 24 95). Offenbar war dies bereits in der Vergangenheit nicht ausreichend, um weitere sexuelle Kontakte zu verhindern, wie auch die Missachtung der Ersatzmassnahmen verdeutlicht. Der Beschwerdeführer gibt zwar an, (aktuell) getrennt von D.________ zu sein und gemäss Rapport Videoeinvernahme vom 28. Dezember