__ abgehalten hat. Aus dem Auszug des forensisch-psychiatrischen Gutachtens vom 28. November 2024 geht ebenfalls hervor, dass ohne Kontrollmassnahmen im Sinne einer räumlichen Trennung von einer sehr hohen Rückfallwahrscheinlichkeit auszugehen ist (S. 49). Dabei wirken sich auch seine chronische psychische Störung sowie defizitären sozialen Kompetenzen und Konfliktverhalten ungünstig aus. Diese Umstände begründen die ernsthafte und unmittelbare Gefahr, dass der Beschwerdeführer weitere sexuelle Handlungen mit Kindern zum Nachteil von D.________ begehen wird.