Mit Entscheid vom 20. September 2024 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (ARR 24 153), nachdem es am 3. Juni 2024 bereits den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Ersatzmassnahmen gegenüber dem Beschuldigten gutgeheissen (ARR 24 95) und das Kantonale Zwangsmassnahmengericht diese Ersatzmassnahmen am 28. August 2024 verlängert hatte (KZM 24 1781). Mit Entscheid vom 20. Dezember 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 16. März