Die lapidaren Begründungen und BELEIDIGUNGEN reichen nicht für eine Einstellung. Das beweisen schon die «unzählig» aufgeführten Verfahren die allesamt begründet sind und vom Unterzeichner sogar bestätigt. Wenn ein s olcher Jurist den Grundsatz der RECHTSGLEICHHEIT nicht kennt, ist das nicht meine Sache. Wenn dieser Jurist besser Lesen könnte würde Er nicht solchen BLÖDSINN behaupten. Wer hier möglicherweise Prozessunfähig zu sein scheint, ist der Beklagte selbst. Wer sich hier QUEROLATORISCH verhält wäre noch zu prÜfen. Ein solcher Jurist, der nicht Einmal die GRUNDSàTZE der Rechtssprechung kennt, sollte Abdanken.