(Mitarbeiterin der Ausgleichskasse des Kantons Bern, nachfolgend: Beschuldigte 3) und D.________ (Mitarbeiter der Ausgleichskasse des Kantons Bern, nachfolgend: Beschuldigter 4) initiierte Strafverfahren wegen «Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Amtswillkür, Verstösse gegen die BV und die EMRK» nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Januar 2025 Beschwerde.