Insbesondere ist ihr keine systematische Missachtung der ihr auferlegten Erledigungsfristen anzulasten. So teilte die Staatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom 30. Juni 2025 nunmehr mit, dass sie zwischenzeitlich Anklage beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland erhoben und die Anordnung der Sicherheitshaft beantragt hat (vgl. Anklageschrift vom 30. Juni 2025 und Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft vom 30. Juni 2025). Demnach wurden sämtliche als notwendig erachteten Ermittlungshandlungen durchgeführt und die Strafuntersuchung abgeschlossen.