Die Staatsanwaltschaft hat am 30. Juni 2025 Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen qualifizierter Brandstiftung, Erpressung, Betrugs und Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz erhoben. Damit ist nach der vorstehend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichts der dringende Tatverdacht insbesondere wegen qualifizierter Brandstiftung, Erpressung und Betrugs zu bejahen, es sei denn, der Beschwerdeführer vermöchte darzutun, dass die Annahme eines derartigen Verdachts unhaltbar ist. Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht in Bezug auf die qualifizierte Brandstiftung und den Betrug nicht.