Urteil des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 2.3). Die vorgenannten Dokumente sind somit zu berücksichtigen. Der Beschwerdeführer hatte die Möglichkeit, im Rahmen abschliessender Bemerkungen dazu Stellung zu beziehen und seinen Anspruch auf rechtliches Gehör wahrzunehmen.